Der Kreiselternbeirat des Landkreises Kassel besteht aus 16 gewählten Mitgliedern und hat eine Amtszeit von 2 Jahren. Die 16 Mitglieder sind Vertreter aus allen im Landkreis Kassel vertretenen Schulformen.
Der Kreiselternbeirat besteht aus
· drei Vertreter/innen der Grundschulen,
· ein Vertreter/innen der Förderschulen,
· zwei Vertreter/innen der Gymnasien,
· vier Vertreter/innen der schulformbezogenen(kooperativen) Gesamtschulen,
· drei Vertreter/innen der schulformübergreifenden(integrierten) Gesamtschulen,
· ein Vertreter/innen der beruflichen Schulen, vondenen mindestens ein/e Vertreter/in der Elternschaft einer weiterführenden beruflichen Schule angehören soll,
· ein Vertreter/innen der Ersatzschulen
sowie aus weiteren sieben Elternvertreter/innen aus den Schulformen, die im Verhältnis ihrer
Schülerzahlen im Kreis nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt 1 verteilt werden.
Wählbar als Elternvertreter sind in der Regel Eltern minderjähriger Kinder. Der Begriff Eltern wird im
Hessischen Schulgesetz §100 wie folgt definiert:
· Die nach bürgerlichem Recht für die Person desKindes Sorgeberechtigten
· Die Betreuer/in einer volljährigen Schülerin,eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis
· Anstelle der oder neben denPersonensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des
Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist.