Stellungspapier zu DITIB

Pressemitteilung

Stellungspapier zu DITIB

Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist in Deutschland Bestandteil des Schulsystems. Nicht ohne Grund garantiert unsere Verfassung im Grundgesetz in Artikel 7 III jeder Religions-gemeinschaft den Unterricht innerhalb ihrer Anhänger. Das gewährleistet, dass die Ausbildung in religiösen Fragen der staatlichen Aufsicht unterstellt ist. Damit soll verhindert werden, dass Religionsunterricht missbraucht wird. Die Lehrinhalte des Unterrichts werden durch zahlreiche Maßnahmen geprüft, die Hessischen Elternvertreter haben ein verfassungsgemäßes Mitspra-cherecht; das kann es nur bei bekenntnisorientierten und staatlichem Religionsunterricht an un-seren Schulen geben.  


Der Landeselternbeirat von Hessen steht seit vielen Jahren dafür, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht für alle Religionsgemeinschaften anzubieten. Gleichzeitig ist die hessische Elternvertretung sehr wachsam, wer die Partner beim Religionsunterricht sind. Diese haben ne-ben der Gestaltung des Inhalts auch einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung der Lehr-kräfte.


Die mögliche Einflussnahme durch ausländische Staaten auf Kinder im Schulunterricht muss zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen sein. Partner des sunnitischen Religionsunterrichts in Hessen ist derzeit die DITIB. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. ist eine Orga-nisation, die nicht nur in ihrem Namen eine enge Verbundenheit zum türkischen Staat und der türkischen Kultur zeigt. Hessens Elternvertretung hat bereits beim jüdischen Religionsunterricht jeden Verweis auf ausländische Staaten und Kulturen als Bestandteil des Unterrichts mit Erfolg abgelehnt. Beim sunnitischen Religionsunterricht wird ebenso das Ziel verfolgt, jeden ausländi-schen Einfluss aus unseren Schulen und von unseren Kindern fernzuhalten.