Abitur - Informationen zum Umgang mit Covid-19

Pressemitteilung

Abitur - Informationen zum Umgang mit Covid-19

Das Hessische Kultusministerium wird alle Abiturientinnen und Abiturienten, die jetzt vor der Abiturprüfung stehen, ab kommenden Montag vom Schulbesuch ausschließen oder freistellen!
Die Schülerinnen und Schüler die vor der Abiturprüfung stehen, dürfen die Schule nur noch zur Abiturprüfung betreten. Das ist eine reine Schutzmaßnahme für die Schülerinnen und Schüler, denen man mit dieser Präventivmaßnahme die Teilnahme an der Abiturprüfung zum Haupttermin ermöglichen möchte.

Aus folgendem Hintergrund: Sollte beispielsweise in einer Schule ein Infektionsverdachtsfall sein, muss die betroffene Schule geschlossen werden und die Personen die in der Schule waren, werden vermutlich vom Gesundheitsamt gebeten, sich in freiwillige Quarantäne zu begeben. Die steigenden Verdachts- und Infektionsfälle lassen vermuten, dass eine vorübergehende Schließung von Schulen nicht ausgeschlossen ist.
Sind die Abiturientinnen und Abiturienten zu diesem Zeitpunkt jedoch gar nicht an der Schule gewesen, können sie das Abitur an ihrer oder wenn diese geschlossen bleiben muss, an  einer benachbarten Schule mitschreiben.

Diese Regelung gilt derzeit nur für die Schülerinnen und Schüler, die ab 19.3.2020 Abiturprüfungen schreiben. Die zentralen Abschlussprüfungen für den Haupt- und Realschulabschluss finden zu einem späteren Zeitpunkt statt und werden bei Bedarf gesondert geregelt!
Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2020.

Informationen der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Covid-19

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Pressekonferenz deutlich gemacht, dass Schülerinnen und Schüler durch Maßnahmen, die im Umgang mit Covid-19 erforderlich sind, keinerlei Nachteile entstehen sollen. Alle Prüfungen (Abiturprüfung, Haupt- und Realschulprüfungen) werden zunächst wie geplant stattfinden. Die KMK ist bemüht, dass es keinerlei Nachteile für Schülerinnen und Schüler geben wird, das betrifft auch die Anerkennung der Abschlüsse in den anderen Ländern.  Es soll durch die besondere Situation keine Restriktionen sei es bei der Anerkennung der Abschlüsse, der Zulassung zu den Hochschulen oder dem Ausbildungsbeginn geben. Die gesamte Pressekonferenz ist auch online abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=FIPcYRrzlM8

Umgang mit Corona an Schulen

Zur aktuellen Lage und Risikobewertung berichtet regelmäßig das Robert-Koch-Institut auf seiner Webseite.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine hessenweite Hotline 0800 555 4 666 zu dem Coronavirus geschaltet Diese ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar (Stand: 03.03.2020)
Die Gesundheitsämter bewerten regelmäßig das Gesundheitsrisiko und veranlassen ggf. Maßnahmen, wie Ausschluss vom Unterricht einzelner Schülerinnen und Schüler oder Temporäre Schließung von Schulen. Dies gilt für alle Fälle, die nur auf Basis medizinischer Feststellung entschieden werden können. Das Hessische Kultusministerium informiert ausführlich auf seiner Webseite über den Umgang mit dem Corona-Virus. Bitte beachten Sie auch die Informationen für Bildungseinrichtungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Pandemieplan des Landes Hessen 2007
Erlass zum Verbot von Großveranstaltungen auf Grund von Sars-Cov-2

Zentrale Lernstandserhebungen
In ganz Deutschland finden jährlich in den Jahrgangsstufen 3 und 8 die Zentralen Lernstandserhebungen in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie in Englisch oder Französisch statt. So auch bei uns in Hessen. Die Lernstandserhebungen sind für alle öffentlichen Schulen verpflichtend. Warum schreiben unsere Kinder diesen Test? Was bringt er unseren Kindern und uns als Eltern? Die Informationen haben wir Ihnen auf unserer Wissenswert-Seite zusammengefasst.